Allgemeine Geschäftsbedingungen
SKD GmbH System Kalibrier Dienst · Poststraße 11 · 78132 Hornberg
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der SKD GmbH System Kalibrier Dienst (nachfolgend „SKD“),
einschließlich Kalibrier-, Prüf-, Wartungs-, Reparatur-, Beratungs- und Nebenleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, auch wenn SKD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Für die Nutzung unseres Online-Portals „Calserver“ gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen.
2. Vertragsschluss und Auftragsabwicklung
2.1 Angebote von SKD sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen – auch durch Mitarbeiter – bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SKD.
2.3 Der Umfang des Auftrags ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder einer schriftlichen Rahmenvereinbarung.
2.4 Nach Wareneingang werden Art, Menge und äußerer Zustand der Prüf- oder Messmittel dokumentiert und dem Auftraggeber bestätigt. Abweichungen werden schriftlich mitgeteilt.
3. Leistungserbringung
3.1 Die Leistungen erfolgen nach den jeweils gültigen Normen, Kundenvorgaben oder vertraglich vereinbarten Spezifikationen.
3.2 Besondere Anforderungen oder kundenspezifische Wünsche sind spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen.
3.3 Angaben in Katalogen, Zeichnungen, Abbildungen oder technischen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Unterlagen bleiben Eigentum von SKD.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie ggf. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
4.2 Leistungen werden nach vereinbartem Leistungsumfang oder Zeitaufwand abgerechnet.
4.3 Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Energie- oder Lohnkosten wesentlich, ist SKD berechtigt, die Preise angemessen anzupassen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist SKD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
5.4 Bei Gefährdung des Zahlungsanspruchs kann SKD Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
6. Liefer- und Leistungsfristen
6.1 Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Wareneingang und vollständiger Klärung aller Auftragsdetails.
6.2 Standard-Bearbeitungszeiten (z. B. 8–10 Werktage) sind unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen der Schriftform.
6.3 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht von SKD zu vertretende Ereignisse verlängern Fristen angemessen oder berechtigen zum Rücktritt.
6.4 Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig.
6.5 Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
7. Versand, Gefahrübergang, Verpackung
7.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus, die Rücklieferung unfrei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
7.3 Verpackungsmaterialien sollen wiederverwendbar und vorschriftsgemäß sein. Entsorgungskosten durch ungeeignete Verpackung können berechnet werden.
8. Abnahme
8.1 Sofern keine förmliche Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung spätestens acht Kalendertage nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
8.2 Mit Nutzung der Leistung gilt diese ebenfalls als abgenommen.
9. Geheimhaltung
9.1 SKD verpflichtet sich, alle erhaltenen Unterlagen, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwendet werden.
9.3 Nach Auftragsende werden Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben oder datenschutzkonform gelöscht.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Prüfergebnisse, Kalibrierscheine, Gutachten und Expertisen dürfen nur unverändert und vollständig verwendet werden.
10.2 Veröffentlichung, Vervielfältigung oder auszugsweise Nutzung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SKD.
11. Untersuchungs- und Rügepflicht
11.1 Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu prüfen.
11.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen.
11.3 Nach Abnahme sind erkennbare Mängel ausgeschlossen.
12. Gewährleistung
12.1 Bei Mängeln leistet SKD zunächst Nacherfüllung nach eigener Wahl.
12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Für dienstvertragliche Leistungen wird keine Gewährleistung übernommen.
13. Haftung
13.1 SKD haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SKD nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
13.3 Die Haftung ist – soweit zulässig – auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
13.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14. Verjährung
Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Eine Verkürzung unter das gesetzlich zulässige Maß hinaus erfolgt nicht.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
15.1 Erfüllungsort ist Hornberg.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Freiburg im Breisgau.
15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.